IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 06/17

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen – Relevanz der Pflegerechtsreform für die schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen

Mit dem zum 01.01.2015 eingeführten Pflegestärkungsgesetz I, dem ab 01.01.2016 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz II sowie dem seit 01.01.2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz III ist das deutsche Pflegerecht umfangreich reformiert worden.

Da die Prüfungsaufgaben der AkA grundsätzlich auf der aktuellen Rechtslage basieren, hat dies Auswirkungen auf die inhaltliche Gestaltung der schriftlichen Prüfungsaufgaben im Rahmen der kaufmännischen Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen.

Vor diesem Hintergrund hat der zuständige Fachausschuss für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen entschieden, dass ab der Abschlussprüfung Sommer 2017 bzw. ab der Zwischenprüfung Herbst 2017 die reformierte Gesetzgebung zugrunde gelegt wird. Dies betrifft aber nur diejenigen schriftlichen Prüfungsaufgaben, die sich inhaltlich auf das Pflegerecht beziehen und konkret von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Der Fachausschuss ist gleichwohl bestrebt, auch durch die inhaltliche Ausrichtung dieser Aufgaben unbillige Härten für die Prüfungsteilnehmer infolge der aktuellen Gesetzesänderungen zu vermeiden. Daher werden bei Bedarf, wie auch bisher, entsprechende Gesetzesauszüge oder Zusatzinformationen zu den einschlägigen Aufgaben abgebildet.

Nürnberg, 10. März 2017