IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 13/15

Abschlussprüfung Drogist / Drogistin
Neustruktur Prüfungsfach “Ware und Verkauf”
Zugelassene Hilfsmittel / Gesetzessammlung

Im Ausbildungsberuf “Drogist / Drogistin“ wird ab der Abschlussprüfung Sommer 2016 das Prüfungsfach 70 (Ware und Verkauf) vollständig in konventioneller/ungebundener Form geprüft.

Derzeit ist die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Drogist/in“ im Prüfungsfach „Ware und Verkauf“ noch aufgeteilt in einen ungebundenen Teil 1 mit i. d. R. neun handlungsorientierten, praxisbezogenen Aufgabennummern und einen gebundenen Teil 2 mit ca. 33 maschinell auswertbaren Aufgaben. Diese historische Aufteilung trägt insbesondere in Teil 2 noch der Erlangung der Sachkundenachweise für Pflanzenschutz, freiverkäufliche Arzneimittel und Gefahrstoffe zusammen mit dem Berufsabschluss Rechnung.

Im Zuge der Neuordnung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung entfällt seit dem Jahr 2013 jedoch die pauschale Möglichkeit, sich mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zum Drogisten auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz anerkennen zu lassen, weil dieser Beruf aus der Liste der für den Nachweis geeigneten Ausbildungsberufe gestrichen wurde.

Mit der dauerhaften Eliminierung von Feuerwerksartikeln aus den Sortimenten hat die Anerkennung der Berufsausbildung für den Sachkundenachweises Gefahrstoffe ihre praktische Relevanz verloren, so dass in diesem Zusammenhang allein der Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel mit praktischer Relevanz verbleibt.

Darüber hinaus kann mit der bislang erwarteten Neuordnung des Ausbildungsberufs mittelfristig nicht mehr gerechnet werden.

Die ZPA Nord-West hat in der Konsequenz mit dem Fachausschuss die dadurch erforderliche Überarbeitung und Aktualisierung der Prüfungskataloge vorgenommen und abgeschlossen (siehe IHK-Prüfungs-News 12/15), auf deren Grundlage die Beiräte von AkA und ZPA Nord-West eine Angleichung der Prüfungsstruktur des Prüfungsfachs „Ware und Verkauf“ an die Kernfächer der kaufmännischen Ausbildungsberufe beschlossen haben.

Im Ergebnis wird daher mit der Gültigkeit des neuen Prüfungskatalogs ab der Sommerprüfung 2016 das Fach 70 (Ware und Verkauf) vollständig in konventioneller/ungebundener Form geprüft werden. Für die Bearbeitung werden in 180 Minuten konventionelle/ungebundene Prüfungsaufgaben zur qualitäts- und verwendungsbezogenen Kundenberatung gestellt, in denen die rechtlichen Grundzüge im Handel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln, mit Gefahrstoffen und mit Pflanzenschutzmitteln situations- und praxisbezogen anzuwenden sind. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert.

Hilfsmittel/Gesetzessammlung
Im Zuge der Vereinheitlichung der Prüfungsbedingungen in den kaufmännischen Ausbildungsberufen ist für die bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Drogist/in mit der Gültigkeit des neuen Prüfungskatalogs und der angeglichenen Prüfungsstruktur ab der Sommerprüfung 2016 die „Gesetzessammlung Drogist/Drogistin“ kein zugelassenes Hilfsmittel mehr.

Analog zur Verfahrensweise in den Abschlussprüfungen der anderen kaufmännischen Ausbildungsberufe werden die Prüfungsaufgabensätze dann so gestaltet sein, dass den Aufgabenstellungen alle zur Bearbeitung und Lösung erforderlichen Informationen in geeigneter Form beigefügt sind. Das betrifft die Informationen, die üblicherweise auch in der Berufspraxis von Fachkräften in Nachschlagewerken recherchiert werden, z. B. Formeln, Werte und Gesetzestexte. Dadurch erübrigt sich auch die Zulassung des Hilfsmittels in der Prüfung.

Unsere IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet auf unserer Homepage unter

http://www.ihk-zpa.de

in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.

Köln, 14.08.2015