Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Schifffahrtskaufmann
Schifffahrtskauffrau

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Schifffahrtskaufmann
zur Schifffahrtskauffrau
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 30 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Prüfungsgebiete bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung

01 Verkehrsmärkte
02 Schiffsbetrieb
03 Wirtschafts- und Sozialkunde

Dabei soll in den Prüfungsgebieten 01 und 02 die Anwendung englischer Fachbegriffe berücksichtigt werden.

weiter zu Seite 2
DruckversionDruckversion