IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 08/10

Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Verwendung der Versicherungssteuersätze in den
Zwischen- und Abschlussprüfungen

Zum 1. Juli 2010 wurde die Berechnung der Feuerschutzsteuer verändert. In der Konsequenz änderte sich die Versicherungssteuer für alle Verträge, die die Gefahr Feuer enthalten. In den Zwischen- und Abschlussprüfungen können davon Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen betroffen sein.

Im für die Prüfungen notwendigen Hilfsmittel, dem Bedingungswerk PROXIMUS 2, sind die bisher gültigen Steuersätze abgedruckt. Daher hat sich der zuständige Fachausschuss entschieden, künftig in allen Zwischen- und Abschlussprüfungen den Aufgaben eine Übersicht der in der jeweiligen Prüfung anzuwendenden Steuersätze voranzustellen.

Diese Regelung gilt ab der Zwischenprüfung Frühjahr 2011 bzw. der Abschlussprüfung Sommer 2011. In der Abschlussprüfung Winter 2010/11 sind noch die bisherigen, im Bedingungswerk PROXIMUS 2 angegebenen Steuersätze anzuwenden.

Nürnberg, 13. Oktober 2010