IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 11/09

Kaufmann/Kauffrau für Spedition- und Logistikdienstleistung – Bekanntgabe des prüfungsrelevanten Verkehrsträgers –

Am 1. August 2009 wird die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung“ in Kraft treten.

Diese Änderungsverordnung ergänzt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/ zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung“ vom 26.07.2004 und fügt zu § 9 Absatz 3 Nummer 1 Satz 3 folgenden Halbsatz an:

„der Prüfungsausschuss legt den zu bearbeitenden Verkehrsträger fest, der dem Prüfling am Tag der Prüfung mit der Aufgabenstellung vorgegeben wird;“.

Wir möchten Sie daher auf diesem Wege darauf aufmerksam machen, dass ab dem Prüfungstermin Winter 2009/10 die Bekanntgabe des prüfungsrelevanten Verkehrsträgers durch den Prüfungsausschuss erst am Tag der Prüfung mit der Aufgabenstellung zu erfolgen hat.

Die komplette Änderungsverordnung finden Sie auch im DIHK-Wissensmanagement, Tagesspiegel vom 03.06.2009, Rundschreiben Nummer 674678.

Nürnberg, 20.07.2009