IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 13/19

Incoterms 2020 in den Zwischen- und Abschlussprüfungen der Ausbildungsberufe

Bankkaufmann/Bankkauffrau
Industriekaufmann/Industriekauffrau
Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel

Die von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegebenen Vertrags- und Lieferbedingungen sind im internationalen Handel ein wesentlicher Bestandteil vieler Kaufverträge und regeln bedeutsame Käufer- und Verkäuferpflichten. Nach der diesjährigen Revision der Incoterms 2010 hat die ICC inzwischen reformierte „Incoterms 2020“ veröffentlicht. Diese aktuelle Fassung der Incoterms tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Um Sicherheit und Klarheit für die Prüfungsteilnehmer zu schaffen, weist die AkA in Abstimmung mit den zuständigen Aufgabenerstellungsausschüssen darauf hin, dass – falls Aufgaben zu diesem Gebiet gestellt werden sollten – in den von der AkA bereitgestellten Zwischen- und Abschlussprüfungen der o. g. Ausbildungsberufe die Incoterms 2010 letztmalig der Zwischenprüfung Herbst 2020 bzw. der Abschlussprüfung Winter 2020/21 zugrunde liegen. Ab der Zwischenprüfung Frühjahr 2021 sowie ab der Abschlussprüfung Sommer 2021 finden in entsprechenden schriftlichen Aufgabenstellungen die

Incoterms 2020

Anwendung.

Nürnberg, 20. Dezember 2019