IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 3/23

Schriftliche Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2
“Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Büromanagement”

Auf der Grundlage der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses vom 16.08.2021 für eine Ausbildungsregelung zur Fachpraktikerin für Büromanagement/zum Fachpraktiker für Büromanagement gemäß § 66 BBiG (Berufs-Nr. 88510) wird die ZPA Nord-West bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben für die gestreckte Abschlussprüfung erstellen und den IHKn anbieten.

In den Empfehlungen sind die folgenden Eckpunkte festgelegt:

Teil 1 der Abschlussprüfung
„Informationstechnisches Büromanagement” (PC-Teil, 120 min)

Teil 2 der Abschlussprüfung
“Kundenbeziehungsprozesse” (schriftlich, 150 min)
„Wirtschafts- und Sozialkunde“ (schriftlich, 60 min)

Hinzu kommt eine “Fachaufgabe in der Wahlqualifikation” (fallbezogenes Fachgespräch), für die zwei praxisbezogene Fachaufgaben lokal vom Prüfungsausschuss der jeweiligen IHK erstellt werden.

Da die Neuordnung eine gestreckte Abschlussprüfung vorsieht, wird die erste Abschlussprüfung Teil 1 für den Sommer 2024 und die erste Abschlussprüfung Teil 2 für den Sommer 2025 geplant.

Die schriftlichen Prüfungsaufgaben für Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfungen der Fachpraktiker für Büromanagement werden entsprechend ab der Sommerprüfung 2024 (AP1) bzw. Sommer 2025 (AP2) im Bestellformular des Organisationsrundschreiben für den jeweiligen Prüfungstermin enthalten sein.

Im Ergebnis einer gemeinsam von DIHK und ZPA Nord-West noch im DIHK-Wissensmanagement durchgeführten Umfrage unter den IHKs haben aber nicht alle IHKn noch im Jahr 2022 durch Beschlussfassung der Berufsbildungsausschüsse auf die neuen Empfehlungen umgestellt und auch noch zum Ausbildungsbeginn in 2022 Ausbildungsverhältnisse nach der alten Empfehlung eingetragen. Daher wird (aus heutiger Sicht) die ZPA Nord-West für Sommer 2025 und für Wiederholer auch noch für Winter 2025/2026 parallel ebenfalls Aufgabensätze nach alter Empfehlung anbieten.

Köln, 18.04.2023