IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 03/24
Aufgabenverteilung in den bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen Teil 1 im Ausbildungsberuf “Musikfachhändler/Musikfachhändlerin”
Im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für die Aufgabenerstellung der bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Musikfachhändler/Musikfachhändlerin“ ändert sich die Aufgabenverteilung im Prüfungsbereich „Musikkundlicher Beratungshintergrund“ ab dem Prüfungstermin Sommer 2025 wie folgt:
Im Bereich Tonträger werden künftig nur noch 4 Aufgaben, im Bereich Musikalien werden zukünftig 12 Aufgaben gestellt. In den Bereichen Allgemeine Musikkunde sowie Instrumentenkunde bleibt die Anzahl der Aufgaben unverändert bei jeweils 12 Aufgaben.
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in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.
Köln, 03.06.2024