Praxis- und Handlungsorientierung
Von der Ausbildung bis zur Rente am gleichen Arbeitsplatz – früher der Normalfall, heute undenkbar! Regelmäßige Arbeitsplatzwechsel und neue Arbeitgeber sind heute die Regel. Das bedeutet regel-mäßige Auseinandersetzung mit neuen Anforderungen!
Das notwendige Rüstzeug dafür muss bereits in der Ausbildung vermittelt werden. Daher legen Ausbil-dungsordnungen heute fest, dass die „…Fertigkeiten und Kenntnisse (…) so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit (…) befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den … Prüfungen nachzuweisen.”
“Selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren” bedeutet die Fähigkeit, berufliche Anfor-derungen eigenverantwortlich zu bewältigen – das Festhalten an starren Regeln oder das Warten auf Anweisungen “von oben” ist nicht gemeint.
Die Teilnehmer der IHK-Prüfungen sollen also zeigen, dass sie über Fachwissen verfügen und dieses auch in ihrer beruflichen Praxis anwenden können. Sie sollen nachweisen, dass sie Probleme und Anfor-derungen des beruflichen Alltags in kompetenter Weise bewältigen können. Hierzu zählt vor allem die Fähigkeit zur effektiven Auseinandersetzung mit neuen, unerwarteten, noch unvertrauten Situationen.
Berufliche Handlungskompetenz bedeutet also, auf der Basis soliden Fachwissens berufliche Situa-tionen zutreffend einzuschätzen, angemessene Entscheidungen zu treffen, “wissen, was zu tun ist, wie es zu tun ist und warum es zu tun ist” – und dann den Arbeitsauftrag effizient und sorgfältig auszuführen.
Dies wird in den Prüfungen durch Aufgaben umgesetzt, die die Berufspraxis abbilden. Die Prüflinge sollen den beruflichen Alltag wieder finden in Form von adressaten- und aktivitätsorientierten Situationen, in denen sie Entscheidungen treffen müssen.
Hierfür werden offene ebenso wie gebundene Aufgaben eingesetzt.