Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Fotomedienfachmann
Fotomedienfachfrau

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Fotomedienfachmann
zur Fotomedienfachfrau
sind in einer Prüfungszeit von 120 Minuten ca. 53 Aufgaben aus
folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Funktionen laut Ausbildungsordnung

1. Prüfungsbereich: 45 Minuten

Branche und Betrieb

01 Leistungsangebot der Fotobranche darstellen
02 Arbeitsabläufe planen
03 Für die eigene Arbeit maßgebende arbeits-, sozial- und umweltrechtliche Regelungen berücksichtigen

2. Prüfungsbereich: 75 Minuten

Kommunikation und Verkauf

01 Waren- und Produktkennzeichnungen im Verkaufsgespräch nutzen
02 Verkaufssituationen beurteilen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen
03 Verkaufsvorgänge abwickeln und dafür erforderliche Berechnungen durchführen

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