Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Florist
Floristin
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Floristen
zur Floristin
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten 45 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Funktionen laut Ausbildungsordnung
| 01 | Berufsbildung; Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes; Arbeits- und Tarifrecht; Personalwesen | 
| 02 | Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit Umweltschutz, rationelle Energieverwendung | 
| 03 | Planen von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen | 
| 04 | Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen | 
| 05 | Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck | 
| 06 | Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften; Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel | 
| 07 | Beschaffen und Lagern von Waren; kaufmännische Steuerung und Kontrolle | 
| 08 | Beratung und Verkauf | 
| 09 | Berufsbezogenes Rechnen | 
Neben der Kenntnisprüfung ist eine Fertigkeitsprüfung abzulegen.
Diese besteht aus den folgenden vier Aufgaben:
| - | Fertigen eines Straußes nach den Grundregeln der Gestaltung | 
| - | Binden eines Kranzes | 
| - | Andrahten und Stützen von pflanzlichen Werkstoffen | 
| - | Wattieren, Abwickeln | 

 Druckversion
Druckversion





