Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Gestalter für visuelles Marketing
Gestalterin für visuelles Marketing

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Gestalter für visuelles Marketing
zur Gestalterin für visuelles Marketing
ist die Zwischenprüfung in einer Prüfungszeit von insgesamt
180 Minuten durchzuführen.

In einer Prüfungszeit von ca. 90 Minuten ist eine praxisbezogene
Aufgabe in ungebundener Form zu bearbeiten. Diese bezieht sich
inhaltlich auf folgende Funktionen:

Funktionen laut Ausbildungsordnung

01 Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik
02 Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen
03 Visuelle Verkaufsförderung und Werbung
04 Entwurf und Planung
05 Umsetzung
06 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

In einer Prüfungszeit von ca. 90 Minuten sind 45 Aufgaben in gebundener
Form aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Funktionen laut Ausbildungsordnung

01 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
02 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
03 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
04 Umweltschutz
05 Informations- und Kommunikationssysteme
06 Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte

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