Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Weinküfer
Weinküferin
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Weinküfer
zur Weinküferin
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 45 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Funktionen laut Ausbildungsordnung
01 | Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes |
02 | Hygienemaßnahmen |
03 | Technische Einrichtungen |
04 | Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung |
05 | Trauben, Maische, Most (Annahme, Verarbeitung, Behandlung) |
06 | Süßreserve |
07 | Maische- und Mostvergärung |
08 | Jungwein und Wein (Behandeln, Ausbauen) |
09 | Abfüllen des Weines |
10 | Lagerung (Flaschenwein, Behandlungs-, Betriebsstoffe) |
11 | Vorstellen und Bewerten von Wein |
12 | Berufsbezogenes Rechnen |
Neben der Kenntnisprüfung ist eine Fertigkeitsprüfung abzulegen.
Diese besteht aus vier der sechs folgenden Arbeitsproben:
– Entnehmen von Weinproben
– Bestimmen der freien und gesamten schwefligen Säure
– Bestimmen der Gesamtsäure
– Ansetzen von Schichtenfiltern
– Durchführen einer einfachen Schönung
– Verkosten verschiedener Weinarten