Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Kaufmann für Tourismus und Freizeit
Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit
zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
sind in einer Prüfungszeit von 120 Minuten ca. 60 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Gebiete bzw. Funktionen laut Ausbildungsordnung
Leistungserstellung

01 Destination und Region
02 Leistungserstellung
03 Umweltschutz
04 Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung
05 Teamarbeit und Kooperation
06 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben

Rechnungswesen

07 Betriebliches Rechnungswesen

Arbeits- und Ablauforganisation

08 Arbeitsorganisation
09 Informations- und Kommunikationssysteme
10 Datenschutz und Datensicherheit
11 Betriebliche Ablauforganisation

Wirtschafts- und Sozialkunde

12 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
13 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft
14 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

weiter zu Seite 2
DruckversionDruckversion