Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Fachkraft für Schutz und Sicherheit (alte AO 2002)

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (alte AO 2002)
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 40 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Funktionen laut Ausbildungsordnung

01 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
02 Leistungen von Sicherheitsdiensten
03 Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
04 Schutz und Sicherheit
05 Teamarbeit und Kooperation
06 Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
07 Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik
08 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
09 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
10 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Maßnahmen der ersten Hilfe
11 Umweltschutz

Neben der Kenntnisprüfung soll der Prüfling in höchstens 90 Minuten
für einen Arbeitsauftrag aus dem Bereich Schutz und Sicherheit unter
Berücksichtigung seines jeweiligen Einsatzbereiches ein Konzept entwickeln
und in einem höchstens 20-minütigen Fachgespräch erläutern.

weiter zu Seite 2
DruckversionDruckversion