Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (alte AO 2002)
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (alte AO 2002)
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 40 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Funktionen laut Ausbildungsordnung
01 | Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste |
02 | Leistungen von Sicherheitsdiensten |
03 | Situationsgerechtes Verhalten und Handeln |
04 | Schutz und Sicherheit |
05 | Teamarbeit und Kooperation |
06 | Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel |
07 | Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik |
08 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht |
09 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes |
10 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Maßnahmen der ersten Hilfe |
11 | Umweltschutz |
Neben der Kenntnisprüfung soll der Prüfling in höchstens 90 Minuten
für einen Arbeitsauftrag aus dem Bereich Schutz und Sicherheit unter
Berücksichtigung seines jeweiligen Einsatzbereiches ein Konzept entwickeln
und in einem höchstens 20-minütigen Fachgespräch erläutern.