IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 01/19

Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 im Ausbildungsberuf “Luftverkehrskaufmann/ Luftverkehrskauffrau (AO 2017)

Am 01.08.2017 ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau (Luftverkehrskaufleute-Ausbildungsverordnung – LuftvKflAusbV)“ vom 29.03.2017 in Kraft getreten.

Die Bereitstellung der Aufgabensätze für die bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2 erfolgt zentral durch die ZPA Nord-West.

Auf der Basis der neuen Ausbildungsordnung wurden die wesentlichen Eckdaten für die Durchführung der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung Teil 1 bzw. Teil 2 ab Sommer 2019 bzw. Winter 2019/2020 von den zuständigen Gremien erarbeitet und vom Beirat der ZPA Nord-West für die Prüfungsorganisation festgelegt. Mit diesen nachfolgend in komprimierter Form aufgeführten Eckdaten können nun Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen entsprechend informiert werden.

In der Abschlussprüfung Teil 1 soll der Prüfungsbereich „Passagierprozesse“ offen/ungebunden mit komplexen Aufgabenstellungen handlungs-, kompetenz- und belegorientiert geprüft werden. Der Prüfungsbereich „Personal und Beschaffung“ soll mit maschinell auswertbaren Aufgaben geprüft werden.

In der Abschlussprüfung Teil 2 soll der Prüfungsbereich „Kaufmännische Unterstützungsprozesse“ offen/ungebunden mit komplexen Aufgabenstellungen handlungs-, kompetenz- und belegorientiert geprüft werden. Der Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ soll mit maschinell auswertbaren Aufgaben geprüft werden.

1. Teil der Abschlussprüfung
1.1 Prüfungstermin
Für den Beruf Luftverkehrskaufmann/ Luftverkehrskauffrau (AO 2017) wird erstmals für die schriftliche Abschlussprüfung Teil 1 im Sommer 2019 am Dienstag, 07.05.2019 ein bundeseinheitlicher Aufgabensatz bereitgestellt. Es wird künftig zum Sommer- und Wintertermin jeweils ein neuer Aufgabensatz für die schriftliche Abschlussprüfung Teil 1 vorgelegt. Die Abschlussprüfung findet im ersten Block statt, Prüfungsbeginn ist jeweils um 08:00 Uhr.

1.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen
Für die schriftliche Abschlussprüfung Teil 1 schreibt die Ausbildungsordnung eine Prüfungszeit von jeweils 60 Minuten für die Prüfungsbereiche „Passagierprozesse“ und „Personal und Beschaffung“ vor, demnach beträgt die Prüfungszeit insgesamt 120 Minuten.

Der Aufgabensatz für den Prüfungsbereich „Passagierprozesse“ umfasst
offene/ungebundene Aufgaben. Der Aufgabensatz für den Prüfungsbereich „Personal und Beschaffung“ umfasst ca. 30 gebundene und ungebundene Aufgaben (Mehrfachwahl-, Mehrfachantwort-, Zuordnungs-, Reihenfolge-, und Rechenaufgaben). Alle Aufgaben werden mit der gleichen Punktzahl bewertet.

1.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung
Die Aufgabensätze enthalten komplexe, handlungs-, kompetenz- und belegorientierte Aufgabenstellungen, mit denen nach Maßgabe der Ausbildungsordnung die berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben.
Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.)
aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.

1.4 Prüfungsinhalte
Gemäß § 8 der Ausbildungsordnung erstreckt sich die Abschlussprüfung Teil 1 auf die in den ersten 15 Monaten erworbenen relevanten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsrahmenplan sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

2. Teil der Abschlussprüfung
2.1 Prüfungstermin
Für den Beruf Luftverkehrskaufmann/ Luftverkehrskauffrau (AO 2017) wird erstmals für die schriftliche Abschlussprüfung Teil 2 im Winter 2019/2020 am Mittwoch, 27.11.2019 ein bundeseinheitlicher Aufgabensatz bereitgestellt. Es wird künftig zum Sommer- und Wintertermin jeweils ein neuer Aufgabensatz für die schriftliche Abschlussprüfung Teil 2 vorgelegt. Die Abschlussprüfung findet im ersten Block statt, Prüfungsbeginn ist jeweils um 08:00 Uhr.

2.2 Prüfungszeit, Prüfungsverfahren und Aufgabenformen
Für die schriftliche Abschlussprüfung Teil 2 schreibt die Ausbildungsordnung eine Prüfungszeit von insgesamt 180 Minuten vor, die sich in der folgenden Struktur auf die zwei schriftlichen Prüfungsbereiche verteilt:

Kaufmännische Unterstützungsprozesse offen/ungebunden 120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde gebunden/ungebunden
(maschinell auswertbar)
60 Minuten

2.3 Handlungsorientierte Aufgabenstellung
Die Aufgabensätze enthalten komplexe, handlungs-, kompetenz- und belegorientierte Aufgabenstellungen, mit denen nach Maßgabe der Ausbildungsordnung die berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. Diese Aufgaben sind praxisorientiert, situativ und adressatenorientiert formuliert. Es handelt sich überwiegend um Verständnisaufgaben.
Ferner sind die Aufgaben häufig mit Unterlagen (Belege, Abbildungen etc.)
aus der Praxis angereichert, die zur Lösung herangezogen werden müssen. Es kann sich sowohl um handlungsorientierte Situations-Einzel-Frage-Aufgaben als auch um so genannte Situations-Mehrfach-Frage-Aufgaben handeln, bei denen einer Situationsvorgabe mehrere dazugehörige Aufgaben folgen.

2.4 Prüfungsinhalte
Gemäß § 12 der Ausbildungsordnung erstreckt sich die Abschlussprüfung Teil 2 auf alle im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

3. Prüfungskatalog/Prüfungstermine
Die ZPA Nord-West wird die Prüfungsaufgaben nach neuer Ausbildungsordnung wie folgt bereitstellen:

Erste Abschlussprüfung Teil 1 nach neuer AO: Sommer 2019
Erste Abschlussprüfung Teil 2 nach neuer AO: Winter 2019/2020
Ein Prüfungskatalog zur schriftlichen Abschlussprüfung wird derzeit im Fachausschuss
erarbeitet und voraussichtlich ab Mai 2019 beim U-Form-Verlag bestellbar sein.

Unsere IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet auf unserer Homepage unter

http://www.ihk-zpa.de

in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.

Köln, 31.01.2019