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Zugelassene Hilfsmittel in der Zwischenprüfung

Nachfolgend aufgeführte Hilfsmittel sind in der schriftlichen Zwischenprüfung zugelassen:

AusbildungsberufHilfsmittel
­Alle Ausbildungsberufe
  • ­Taschenrechner
    (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)
­Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing / ungebundener Prüfungsteil
  • ­Maximalliste:
    • Bleistift Stärke 2 H, H oder HB
    • Als Hilfsmittel sind ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten und eine Zeichenplatte zugelassen.
    • Farbstifte
    • Spitzer
    • Radiergummi
    • Rechtwinkliges, ungleichschenkliges Dreieck mit Maßeinteilung
    • Geodreieck, mindestens 30 cm
    • Lineal, mindestens 30 cm
    • Kugelschreiber
    • Fineliner oder Tuschezeichner 0,1
    • Fineliner oder Tuschezeichner 0,3
    • Fineliner oder Tuschezeichner 0,5
    • Schere oder Schneidemesser mit Schneideunterlage
    • Montagekleber (z.B. Fixogum)
    • Zirkel
    • Universaladapter für den Zirkel
Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
(ÄVO 2014)­
  • ­Unkommentiertes Bedingungswerk
  • Proximus 4 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
  • Unkommentierte Gesetzessammlung
  • Unkommentierte Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen

Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet.

 

Neben den hier aufgeführten sind keine weiteren Hilfsmittel in der Zwischenprüfung zugelassen.
16.07.2019 – We