Zugelassene Hilfsmittel in der Zwischenprüfung
Nachfolgend aufgeführte Hilfsmittel sind in der schriftlichen Zwischenprüfung zugelassen:
| Ausbildungsberuf | Hilfsmittel |
| Alle Ausbildungsberufe | - Taschenrechner
(nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten) |
| Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing / ungebundener Prüfungsteil | - Maximalliste:
- Bleistift Stärke 2 H, H oder HB
- Als Hilfsmittel sind ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten und eine Zeichenplatte zugelassen.
- Farbstifte
- Spitzer
- Radiergummi
- Rechtwinkliges, ungleichschenkliges Dreieck mit Maßeinteilung
- Geodreieck, mindestens 30 cm
- Lineal, mindestens 30 cm
- Kugelschreiber
- Fineliner oder Tuschezeichner 0,1
- Fineliner oder Tuschezeichner 0,3
- Fineliner oder Tuschezeichner 0,5
- Schere oder Schneidemesser mit Schneideunterlage
- Montagekleber (z.B. Fixogum)
- Zirkel
- Universaladapter für den Zirkel
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Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (ÄVO 2014) | - Unkommentiertes Bedingungswerk
- Proximus 4 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
- Unkommentierte Gesetzessammlung
- Unkommentierte Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen
Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet. |
Neben den hier aufgeführten sind keine weiteren Hilfsmittel in der Zwischenprüfung zugelassen.
16.07.2019 – We