IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 02/12

Teil B der Abschlussprüfungen in den IT-Berufen
Keine Zulassung von Hilfsmitteln ab dem Prüfungstermin Sommer 2013

Die Verwendung handelsüblicher Tabellenbücher, Formelsammlungen und IT-Handbücher als zugelassene Hilfsmittel in den Ganzheitlichen Aufgaben 1 und 2 des Teils B der Abschlussprüfung in den IT-Berufen hat in den vergangenen Jahren zunehmend zu Unsicherheiten vor und während der Prüfungen geführt.

Viele dieser Nachschlagewerke haben sich zwischenzeitlich zu umfangreichen Kompendien entwickelt, und deren inhaltliche Breite und Tiefe haben sich weit über das für ein solches Hilfsmittel vertretbare Maß hinaus entwickelt.

Die ZPA Nord-West war daher aufgefordert, hier eine bundeseinheitliche und transparente Lösung herbeizuführen.

Im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für die Aufgabenerstellung der bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen in den IT-Berufen werden ab derAbschlussprüfung Sommer 2013 die Prüfungsaufgabensätze so gestaltet sein, dass den Aufgabenstellungen alle zur Bearbeitung und Lösung erforderlichen Informationenin geeigneter Form beigefügt sind.

Das betrifft die Informationen, die üblicherweise auch in der Berufspraxis von Fachkräften in Nachschlagewerken recherchiert werden, z. B. Formeln, technische Werte und Gesetzestexte. Dadurch erübrigt sich die Verwendung der Nachschlagewerke in der Prüfung, so dass diese ab der Abschlussprüfung Sommer 2013 nicht mehr als Hilfsmittel zugelassen sind.

Diese Neuregelung zielt auch auf die Entschärfung des virulenten Zeitproblems, weil ein Großteil der bislang für die Recherche aufgewendeten Bearbeitungszeit nun für die Erarbeitung und Niederschrift der Lösungen verwendet werden kann.

Diese Regelung gilt zunächst nur für die Abschlussprüfungen in den IT-Berufen. In den Zwischenprüfungen der IT-Berufe sind die Nachschlagewerke bis auf Weiteres noch zugelassen.

Unsere IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet auf unserer Homepage unter

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in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.

Köln, 09.02.2012