IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 04/17

Abschlussprüfung “Servicefahrer/Servicefahrerin”
Aktualisierte Liste der zugelassenen Hilfsmittel

Im Prüfungsbereich „Beförderungsprozess“ sollen die Prüfungsteilnehmer dokumentieren, dass sie Arbeitsschritte und Aufgaben der Beförderung selbstständig planen, durchführen und kontrollieren, mit Arbeitsmitteln und Fahrzeugen fachgerecht umgehen, Waren entsprechend ihren Eigenschaften behandeln sowie ihren sicheren Transport gewährleisten können.

Damit die handlungsorientierten Prüfungsaufgaben insbesondere in den Teilbereichen Tourenplanung (§ 4 Ziff. 6.1 der Ausbildungsordnung) sowie Be- und Entladen von Fahrzeugen (§ 4 Ziff. 6.2 der Ausbildungsordnung) künftig noch praxisorientierter bearbeitet werden können, sind ab der Abschlussprüfung Sommer 2017 Bleistift, Radiergummi und Lineal bzw. Geo-Dreieck als Hilfsmittel in diesem Prüfungsbereich zugelassen. Die Prüfungsaufgabensätze sind künftig mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

Köln, 28.02.2017