IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 05/20

Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement – Eckwerte zur Neuordnung

Am 1. August 2020 tritt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – GuAMKflAusbV)“ in Kraft.

Auf Basis dieser neuen Ausbildungsverordnung wurden von den zuständigen Gremien der AkA die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorgisation festgelegt. Die schriftliche Aufgabenstellung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Achlussprüfung erfolgt zentral durch die AkA.

  • Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Prüfungszeit Prüfungsverfahren Punkte
Organisieren des Warensortiments
und von Dienstleistungen
90 Minuten Mischverfahren:
ca. 70 % ungebundene Aufgaben
ca. 30 % gebundene Aufgaben
100
Zeitpunkt laut AO:  Im vierten Ausbildungshalbjahr
Organ. Einbindung:  Zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung Frühjahr/Herbst: Blockzuordnung wie bisherige Zwischenprüfung Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Prüfungsinhalte:  Gemäß § 7 GuAMKflAusbV die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Ausbildungsmonate sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
  • Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Prüfungszeit Prüfungsverfahren Punkte
Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften
(Fachrichtung Großhandel) bzw.
Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
(Fachrichtung Außenhandel)
120 Minuten Ungebunden 100
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
(beide Fachrichtungen)
60 Minuten Gebunden und ungebunden
(vollständig maschinell auswertbar)
100
Wirtschafts- und Sozialkunde
(beide Fachrichtungen)
60 Minuten Gebunden und ungebunden
(vollständig maschinell auswertbar)
100
Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Prüfungsbereiche in Teil 2: 240 Minuten
(Hinweis: Der Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel“ bzw. „Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel“ wird im Rahmen eines 30-minütigen fallbezogenen Fachgesprächs geprüft.)
Prüfungsinhalte: Gemäß § 9 Abs. 1 bzw. § 17 Abs. 1 GuAMKflAusbV die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Gemäß § 9 Abs. 2 bzw. § 17 Abs. 2 GuAMKflAusbV sollen in Teil 2 der Abschlussprüfung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

Organ. Einbindung: Abschlussprüfung Sommer/Winter: Zweiter Prüfungstag

Ab 10:15 Uhr: 120 Minuten „Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften“ bzw. „Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften“
Ab 12:15 Uhr: Pause
Ab 14:00 Uhr: 60 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
  • Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Erste Teil-1-Prüfung nach neuer AO:  Herbst 2021
Letzte Zwischenprüfung nach alter AO:  Herbst 2021
Erste Teil-2-Prüfung nach neuer AO:  Winter 2021/22
Letzte Abschlussprüfung nach alter AO:  Sommer 2023
  • Prüfungskatalog

Neben den Ordnungsmitteln Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan stellt der Prüfungskatalog der AkA eine weitere wichtige Informationsquelle für die Abschlussprüfung dar. Der Prüfungskatalog wird auf Basis der Ordnungsmittel entwickelt und bezieht sich auf die schriftlichen Prüfungsbereiche der gestreckten Abschlussprüfung. Er wird voraussichtlich im Sommer 2020 veröffentlicht und ist über den U-Form Verlag in Solingen zu beziehen. Die AkA wird rechtzeitig über die Bestellmodalitäten informieren.

Nürnberg, 5. Mai 2020