IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 6/23

Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen: AkA-Prüfungskatalog für die bundeseinheitliche Abschlussprüfung

Der aus den Ordnungsmitteln abgeleitete Prüfungskatalog für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen wurde vom zuständigen AkA-Fachausschuss fertiggestellt und wird nun veröffentlicht. Er umfasst jeweils einen Abschnitt zu Teil 1 und zu Teil 2 der Abschlussprüfung mit den jeweiligen Prüfungsbereichen und informiert über mögliche Inhalte der schriftlichen Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ (Teil 1 der zeitlich auseinanderfallenden Abschlussprüfung) sowie „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (Teil 2 der zeitlich auseinanderfallenden Abschlussprüfung). Für die jeweiligen Prüfungsbereiche enthält der Prüfungskatalog zudem ein Raster, welches einen Eindruck von der relativen Bedeutung der einzelnen Prüfungsgebiete und Funktionen vermittelt.

Der Prüfungskatalog ist nach Prüfungsbereichen aufgebaut und in Gebiete/Funktionen, Handlungskomplexe und Themenkreise sowie Beispiele für betriebliche Handlungen gegliedert. Die ersten beiden Gliederungsebenen entsprechen den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans. Die Themenkreise konkretisieren die Fertigkeiten und Kenntnisse und sind damit für eine gezielte Prüfungsvorbereitung von besonderer Bedeutung. Sie resultieren aus der Zuordnung der Inhalte des KMK-Rahmenlehrplans sowie der Interpretation des Ausbildungsrahmenplans durch den zuständigen Fachausschuss. Die dritte Spalte zeigt exemplarisch Beispiele für betriebliche Handlungen, die Ausgangspunkt für eine Aufgabenstellung sein können, mit der insbesondere die Handlungselemente Planen, Durchführen und Kontrollieren geprüft werden können.

Der Prüfungskatalog mit der Bestellnummer 5024 kann ab dem 24.07.2023 beim u-form Verlag bestellt werden.

Inhaltliche Änderungen und Fortschreibungen dieses Prüfungskataloges bleiben vorbehalten.

Nürnberg, 12. Juli 2023