IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 07/14

Schriftliche Zwischenprüfungen in den IT-Berufen Keine Zulassung von Nachschlagwerken als Hilfsmittel ab dem Prüfungstermin Herbst 2015

Seit der Abschlussprüfung Sommer 2013 sind Tabellenbücher, Formelsammlungen und IT-Handbücher in Teil B der Abschlussprüfung in den IT-Berufen nicht mehr als Hilfsmittel zugelassen. Diese Neuregelung hat sich bewährt. Die mit den Nachschlagewerken zuletzt vor und während der Prüfungen verbundenen Unsicherheiten konnten beseitigt und ein einheitliches und transparentes Verfahren sichergestellt werden. Im Zuge der Vereinheitlichung der Prüfungsbedingungen werden nun im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für die Aufgabenerstellung der bundeseinheitlichen schriftlichen Zwischenprüfungen in den IT-Berufen ab der Zwischenprüfung Herbst 2015 dort ebenfalls keine Nachschlagewerke mehr als Hilfsmittel zugelassen sein.
Analog zu den Abschlussprüfungen werden die Prüfungsaufgabensätze dann so gestaltet sein, dass den Aufgabenstellungen alle zur Bearbeitung und Lösung erforderlichen Informationen in geeigneter Form beigefügt sind. Das betrifft die Informationen, die üblicherweise auch in der Berufspraxis von Fachkräften in Nachschlagewerken recherchiert werden, z. B. Formeln, technische Werte und Gesetzestexte. Dadurch erübrigt sich die Verwendung der Nachschlagewerke in der Prüfung.

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in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.

Köln, 19.05.2014