IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 8/23
Automobilkaufmann/Automobilkauffrau Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse (Teil 2 der Abschlussprüfung) Hinweise zur Korrektur von Kontierungsaufgaben
Für die Buchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in dem der Prüfung beigefügten Kontenplan für unterschiedliche Debitoren bzw. Kreditoren entsprechende Unterkonten mit vierstelligen Kontonummern angeführt.
Bisher wurde in den Lösungshinweisen angegeben, dass die Buchungen über die übergeordneten Konten 1400 bzw. 1600 kulanterweise nicht zum Punktabzug führen.
Der für die Aufgabenstellung zuständige Fachausschuss hat in Anlehnung an die betriebliche Praxis beschlossen, diese Kulanzregelung künftig nicht mehr anzuwenden. D. h. als richtig gewertet werden künftig nur noch die korrekten Kontierungen auf die vierstelligen Unterkonten, z. B. 1401 Kundenkonto Meyer oder 1601 Planet-Werke.
Diese neue Regelung gilt ab der Abschlussprüfung Winter 2023/24.
Nürnberg, 28.08.2023