IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 10/09

Personaldienstleistungskaufmann / Personaldienstleistungskauffrau

Am 01.08.2008 trat die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau“ (im Folgenden „Verordnung“ genannt) vom 13.02.2009 in Kraft.

Hierzu werden von den zuständigen Gremien der ZPA Nord-West die Eckdaten für die Durchführung der Abschlussprüfung und der Zwischenprüfung und die Prüfungsorganisation festgelegt. Die Aufgabenerstellung für die schriftliche Abschlussprüfung wie auch die Zwischenprüfung erfolgt bundeseinheitlich durch die ZPA Nord-West.

1. Erstmalige Bereitstellung von Aufgabensätzen/Prüfungstermine

1.1 Abschlussprüfung
Für den Beruf Personaldienstleistungskaufmann/frau werden erstmals für die Abschlussprüfung Sommer 2010 Aufgabensätze von der ZPA Nord-West angeboten. Die erste schriftliche Abschlussprüfung wird am 11./12.05.2010 (Sommer 2010) durchgeführt. Ab diesem Prüfungstermin wird für den Beruf grundsätzlich ein Aufgabensatz für die Sommer- wie auch die Winterprüfung angeboten.

1.1 Zwischenprüfung
Für den Beruf Personaldienstleistungskaufmann/frau werden erstmals für die Zwischenprüfung Frühjahr 2010 Aufgabensätze von der ZPA Nord-West angeboten. Die erste schriftliche Zwischenprüfung wird am 03.03.2010 (Frühjahr 2010) durchgeführt. Ab diesem Prüfungstermin wird für den Beruf grundsätzlich ein Aufgabensatz für die Frühjahrs- wie auch die Herbstprüfung angeboten.

2. Prüfungsbereiche

2.1 Abschlussprüfung

2.1.2 Prüfungsbereich „Personalwirtschaftliche Prozesse“
Die Prüfungszeit in diesem Bereich beträgt 90 Minuten. Es werden Aufgaben in gebundener (maschinell auswertbarer) Form gestellt. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.

2.1.3 Prüfungsbereich „Auftragsgewinnung, -bearbeitung und –steuerung“
Die Prüfungszeit für diesen Bereich beträgt 120 Minuten. Es werden Aufgaben in ungebundener („konventioneller“) Form gestellt. Diese Aufgaben müssen mit eigenen Worten bearbeitet werden. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.

2.1.3 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Die Prüfungszeit für diesen Bereich beträgt 60 Minuten. Es werden Aufgaben in gebundener (maschinell auswertbarer) Form gestellt. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.

Eine Übersicht über Prüfungszeiten, Prüfungsverfahren und Punkte je Prüfungsbereich gibt die folgende Tabelle:

Prüfungsbereich Prüfungszeit in Minuten Prüfungsverfahren Punkte
Personalwirtschaftliche Prozesse 90 Gebunden (maschinell auswertbar) 100
Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung 120 Ungebunden (konventionell) 100
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Gebunden (maschinell auswertbar) 100

2.2 Zwischenprüfung

Prüfungsbereiche

„Personaldienstleistungsmarkt und Personalsachbearbeitung“
Die Prüfungszeit für die Zwischenprüfung beträgt 120 Minuten. Es werden Aufgaben in gebundener (maschinell auswertbarer) Form gestellt. Insgesamt können 100 Punkte erzielt werden.

3. Prüfungsinhalte
Gemäß §§ 5 und 6 der Verordnung sind die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, so weit er für die Berufsausbildung wesentlich ist, prüfungsrelevant.

4. Prüfungskataloge
Neben der Verordnung stellen die Prüfungskataloge für die IHK-Abschlussprüfungen und IHK-Zwischenprüfungen „Personaldienstleistungskaufmann/frau“ eine weitere Informationsquelle dar. Sie sind nach den Prüfungsbereichen aufgebaut und in Fragenkomplexe, Themenkreise und Beispiele für betriebliche Handlungen/Qualifikationen gegliedert.

Die Fragenkomplexe entsprechen weitgehend den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans. Die Themenkreise konkretisieren die Fertigkeiten und Kenntnisse und sind damit für eine gezielte Prüfungsvorbereitung von besonderer Bedeutung. Sie resultieren aus der Interpretation des Ausbildungsrahmenplans sowie der Zuordnung der Inhalte des KMK-Rahmenlehrplans durch den zuständigen Fachausschuss.
Die Beispiele für betriebliche Handlungen/Qualifikationen zeigen, welche Inhalte Ausgangspunkt für eine Aufgabenstellung sind, mit der insbesondere die Handlungselemente Planen, Durchführen und Kontrollieren geprüft werden können.

Schließlich enthalten die Prüfungskataloge jeweils ein Raster, welches einen Eindruck von der relativen Bedeutung der einzelnen Gebiete je Prüfungsbereich vermittelt.

Die Prüfungskataloge sind voraussichtlich ab November 2009 erhältlich. Sie können bezogen werden beim

U-Form-Online-Shop im AkA- und ZPA Nord-West-Bereich

U-Form-Verlag Solingen
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Die erste Auflage des Prüfungskatalogs für die Zwischenprüfung liegt erstmals der

Prüfung im Frühjahr 2010 zu Grunde.

Die erste Auflage des Prüfungskatalogs für die Abschlussprüfung liegt erstmals der

Prüfung im Sommer 2010 zu Grunde.

Inhaltliche Änderungen und Fortschreibungen der Prüfungskataloge bleiben vorbehalten.

Diese IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet unter

www.ihk-zpa.de

Köln, 08. Juni 2009