IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 11/13

Buchhändler/Buchhändlerin (Abschlussprüfung) AO 2011

Im Ausbildungsberuf „Buchhändler/Buchhändlerin“ nach neuer Ausbildungsordnung (2011) ist ab der Abschlussprüfung Winter 2013/2014 zum Thema Zinsrechnung folgende Angleichung zu beachten:

Nach §§ 187, 188 BGB ist die Berechnung der Verzugszinsen zwingend taggenau. Diese gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsmethode wird neben den Aufgaben zur Verzugszinsberechnung auch allen anderen Aufgaben in allen Prüfungsteilen der Abschlussprüfung zugrunde gelegt. Bei der Berechnung von Zahlungsziel oder Valuta wird genauso verfahren. Die Reduzierung auf diese Berechnungsmethode schafft eine bessere Übersicht für die Prüfungsteilnehmer.

Folgende Formel (act/act) wird künftig verwendet:

K(apital) x T(age=taggenau) x P (Zinssatz)
100 × 365(366)

Taggenau heißt: Die Monate werden mit 31/30/29/28 Tagen gerechnet. Das Jahr wird mit 365 Tagen und das Schaltjahr mit 366 Tagen gerechnet.

Beispiel:
Eine Forderung, die am 25.10. fällig war, wird am 29.11. bezahlt.
35 Zinstage (sechs Tage im Oktober, 26.-31.10.
plus 29 Tage im November, 01.-29.11.)

Hinweise:
Siehe auch www.zinsmethoden.de

Diese Angleichung betrifft nicht die auslaufenden Prüfungen nach alter Ausbildungsordnung (1998).

Unsere IHK-Prüfungs-News finden Sie auch zum Download im Internet auf unserer Homepage unter

http://www.ihk-zpa.de

in der Rubrik „IHK-Prüfungs-News“.

Köln, 21.10.2013