Florist/Floristin (AO 2025) – Eckwerte zur Neuordnung –
Am 1. August 2025 tritt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin (Floristen-Ausbildungsverordnung – FloristAusbV)“ in Kraft.
Auf Basis dieser neuen Ausbildungsverordnung wurden von den zuständigen Gremien der AkA die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt. Die schriftliche Aufgabenstellung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung erfolgt zentral durch die AkA.
- Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich |
Prüfungszeit |
Prüfungsverfahren |
Punkte |
Herstellen floraler Werkstücke (schriftlicher Teil) |
60 Minuten |
Gebundene und ungebundene Aufgaben (vollständig maschinell auswertbar) |
100 |
Zeitpunkt laut AO: |
Soll im vierten Ausbildungs-Halbjahr stattfinden |
Organisatorische Einbindung: |
Zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung Frühjahr/Herbst: Blockzuordnung wie bisherige Zwischenprüfung Florist/Floristin (Block 1, Beginn 08:00 Uhr) |
- Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereiche |
Prüfungszeit |
Prüfungsverfahren |
Punkte |
Angewandte Technologie |
90 Minuten |
Ungebundene Aufgaben |
100 |
Warenwirtschaft |
90 Minuten |
Gebundene und ungebundene Aufgaben (vollständig maschinell auswertbar) |
100 |
Wirtschafts- und Sozialkunde |
60 Minuten |
Gebundene und ungebundene Aufgaben (vollständig maschinell auswertbar) |
100 |
Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Prüfungsbereiche in Teil 2: |
240 Minuten |
Organisatorische Einbindung: |
Abschlussprüfung Sommer/Winter: Zweiter Prüfungstag, ab 08:00 Uhr |
- Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Erste Teil-1-Prüfung nach neuer AO: |
Herbst 2026 |
Letzte Zwischenprüfung nach alter AO: |
Herbst 2026 |
Erste Teil-2-Prüfung nach neuer AO: |
Sommer 2027 |
Letzte Abschlussprüfung nach alter AO: |
Winter 2027/2028 |
Neben den Ordnungsmitteln Ausbildungsverordnung und Rahmenlehrplan stellt der Prüfungskatalog der AkA eine weitere wichtige Informationsquelle für die Abschlussprüfung dar. Der Prüfungskatalog wird auf Basis der Ordnungsmittel entwickelt bzw. aus diesen abgeleitet und bezieht sich ausschließlich auf die o. g. schriftlichen Prüfungsbereiche der gestreckten Abschlussprüfung. Er wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 veröffentlicht und ist über den u-form Verlag in Solingen zu beziehen. Die AkA wird rechtzeitig über die Bestellmodalitäten informieren.
Nürnberg, 27.06.2025