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IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 02/09

Schriftliche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau

Um die Prüfungsanforderungen transparenter zu machen, möchten wir auf diesem Wege auf einige Punkte ausdrücklich hinweisen und diese z. T. noch näher erläutern. Des Weiteren informieren wir über Neuerungen, die erstmals der Abschlussprüfung Sommer 2010 zugrunde liegen werden. Sofern auf keinen bestimmten Prüfungstermin verwiesen wird, beziehen sich die nachstehenden Ausführungen auch auf die Abschlussprüfungen Sommer 2009 und Winter 2009/10.

1. Prüfungsbereich Geschäftsprozesse

In den Abschlussprüfungen wird weiterhin der zunehmenden Bedeutung des Außen-handels Rechnung getragen. Aufgaben zu konkreten Liefer- und Zahlungsbe-dingungen können sich im Außenhandel (Verkauf bzw. Einkauf) auf folgende Inhalte beziehen: Incoterms EXW, FAS, FOB, CIF, CPT, DDP, DAF; Dokumenteninkasso, bestätigtes und unbestätigtes Dokumentenakkreditiv.

2. Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter

Bei der Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern kommen die seit 01.01.2008 geltenden Betragsgrenzen zur Anwendung. Kontierungsaufgaben hierzu werden frühestens in der Abschlussprüfung Sommer 2010 gestellt. In dem von der AkA für Prüfungszwecke herausgegebenen Industriekontenrahmen werden dafür künftig folgende Konten vorgesehen:

0790 GWG-Sammelposten Anlagen und Maschinen
0791 bis 0795 GWG-Sammelposten Anlagen und Maschinen Jahr 1 bis 5
0890 GWG-Sammelposten BGA
0891 bis 0895 GWG-Sammelposten BGA Jahr 1 bis 5
654    Abschreibungen auf GWG-Sammelposten
6541 bis 6545 Abschreibungen auf GWG-Sammelposten Jahr 1 bis 5

  • Entgeltbuchungen

Entgeltbuchungen erfolgen ab der Abschlussprüfung Sommer 2010 unter Berück-sichtigung des Kontos 264 Sozialversicherungs-Vorauszahlung.

Entgeltzahlungen erfolgen zum Monatsende. Nicht zum Monatsende, sondern zeitlich separat, werden gebucht:

  • - Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten banküblichen Arbeitstag des laufenden Monats
  • - Überweisung der Entgelte/Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden bis zum 10. des Folgemonats

Zur Vereinfachung der Bearbeitung

  • -wird unterstellt, dass keine Sozialversicherungs-Differenzbeträge aus dem Vormonat zu berücksichtigen sind,
  • - bleiben bilanzielle Aspekte des Kontos 264 Sozialversicherungs-Vorauszahlung unberücksichtigt.
  • Einkauf von Stoffen

In der Praxis wird der Einkauf von Stoffen entweder auf Konten der Kontenklasse 2 (bestandsorientiert) oder als sofortiger Verbrauch auf Konten der Kontenklasse 6 (auf-wandsorientiert) erfasst. Deshalb werden beide Buchungsverfahren geprüft. Welche Buchungsweise jeweils anzuwenden ist, wird durch die Aufgabenstellung vorgegeben.

  • Verkauf von Anlagegütern

Beim Verkauf von Anlagegütern kommt ab der Abschlussprüfung Sommer 2010 die EDV-/praxisgerechtere Bruttomethode zur Anwendung:

Der Verkaufswert wird über das Konto 541 Sonstige Erlöse (z. B. aus Provisionen oder Lizenzen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens) ge-bucht. Die Auflösung des Restwertes wird nach zeitanteiliger Abschreibung über das Konto 6979 Anlagenabgänge vorgenommen.

Beispiel

Barverkauf eines Geschäfts-Pkw mit einem Restwert von 5.000,00 € nach zeitanteiliger Abschreibung:

IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 02/09

Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (AO 2022)
– Eckwerte zur Neuordnung –

Am 1. August 2022 trat die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen
und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (Versicherungs-
und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – VersFinKflAusbV)“ in Kraft.
Auf Basis dieser neuen Ausbildungsverordnung wurden von den zuständigen Gremien der AkA
die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation
festgelegt. Die schriftliche Aufgabenstellung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
erfolgt zentral durch die AkA.
• Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Prüfungszeit Prüfungsverfahren Punkte
Allgemeine
Versicherungswirtschaft 120 Minuten Ungebundene Aufgaben 100
Zeitpunkt laut AO: Im vierten Ausbildungshalbjahr
Organ. Einbindung: Zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung Frühjahr/Herbst: Blockzuordnung wie
bisherige Zwischenprüfung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen /
Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Prüfungsinhalte: Gemäß § 7 VersFinKflAusbV die im Ausbildungsrahmenplan genannten
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Ausbildungsmonate
sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den
im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten
entspricht.

• Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereiche Prüfungszeit Prüfungsverfahren Punkte
Kundenbedarfsanalyse,
Lösungsentwicklung und
Versicherungsfallbearbeitung
150 Minuten Ungebundene Aufgaben 100
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten
Gebundene und ungebundene
Aufgaben (vollständig maschinell
auswertbar)
100
Gesamtprüfungszeit der
schriftlichen Prüfungsbereiche
in Teil 2: 210 Minuten
Prüfungsinhalte: Gemäß § 9 Abs. 1 VersFinKflAusbV die im Ausbildungsrahmenplan
genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im
Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im
Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
Gemäß § 9 Abs. 2 VersFinKflAusbV sollen in Teil 2 der Abschlussprüfung
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand
von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen
werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit
erforderlich ist.
Organ. Einbindung: Abschlussprüfung Sommer/Winter:
Erster Prüfungstag
Ab 8:00 Uhr:
150 Minuten Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse,
Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“
Zweiter Prüfungstag
Ab 14:00 Uhr:
60 Minuten Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
• Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Erste Teil-1-Prüfung nach neuer AO: Herbst 2023
Letzte Zwischenprüfung nach alter AO: Herbst 2023
Erste Teil-2-Prüfung nach neuer AO: Sommer 2024
Letzte Abschlussprüfung nach alter AO: Sommer 2025

IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 02/09
  • Kosten- und Leistungsrechnung

In der Praxis werden Aufwendungen und Erträge den Gruppen 90, 91 und 92 unterschiedlich zugeordnet. Die Prüfungsaufgaben enthalten deshalb Informationen, die zu eindeutigen Lösungen führen.

Die Zuschlagssätze für die Verwaltungs- und für die Vertriebsgemeinkosten sind jeweils auf die Herstellkosten des Umsatzes zu beziehen.

  • Folgende Themen sind nicht bzw. ab sofort nicht mehr prüfungsrelevant:
    • Degressive Abschreibung
    • Buchung der indirekten Abschreibung
    • Buchung von Wertpapieren
    • Wechsel
    • Internationale Rechnungslegung
    • Prozesskostenrechnung

3. Zinsberechnung

Bei der Zinsberechnung ist nach der kaufmännischen Methode vorzugehen (Monat mit 30 Tagen, Jahr mit 360 Tagen). Bei den Aufgaben erfolgt ein entsprechender Hinweis.

4. Informationsmaterial

  • Industriekontenrahmen

Der von der AkA für Prüfungszwecke herausgegebene Industriekontenrahmen wird aktualisiert. Die neue Fassung liegt erstmals der Abschlussprüfung Sommer 2010 zugrunde.

  • Prüfungskatalog

Der Prüfungskatalog für die IHK-Abschlussprüfungen wird aktualisiert/überarbeitet. Die neue Fassung liegt erstmals der Abschlussprüfung Sommer 2010 zugrunde.

  • Bezugsquelle

Beide Veröffentlichungen sind voraussichtlich ab August 2009 erhältlich. Sie können schriftlich oder telefonisch bzw. per E-Mail beim

 

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Telefon 0212/22207-0
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unter Angabe des Ausbildungsberufes bezogen werden. Sie können sich beim Verlag vormerken lassen.

Nürnberg, 16. März 2009