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IHK-PRÜFUNGS-NEWS Nr. 12/19

Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce: Änderung des Prüfungsverfahrens in Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Die zuständigen Gremien der AkA haben die Änderung des Prüfungsverfahrens in den beiden Prüfungsbereichen „Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung“ (Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung) und „Geschäftsprozesse im E-Commerce“ (Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung) beschlossen.

Ab der Abschlussprüfung Sommer 2020 werden diese beiden Prüfungsbereiche mit einem Mischverfahren geprüft. Hierbei beinhalten die Aufgabensätze sowohl ungebundene als auch gebundene Teilaufgaben. Die Beantwortung der ungebundenen Aufgaben erfolgt durch freischriftlichen Eintrag des Prüflings in die dafür im Aufgabenbogen vorgesehenen Lösungszeilen/-tabellen. Bewertet werden diese ungebundenen Aufgaben von den Korrektoren der zuständigen Stellen. Bei den gebundenen Aufgaben sowie ungebundenen Aufgaben mit numerischen Lösungen trägt der Prüfling die Lösungen in die vorgegebenen Lösungskästchen auf dem beigefügten Lösungsbogen ein, der maschinell ausgewertet wird. Im Aufgabensatz sind diese Aufgaben mit dem Hinweis „Tragen Sie die Lösung in den Lösungsbogen ein“ deutlich gekennzeichnet.

  • Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
PrüfungsbereichPrüfungszeitPrüfungsverfahrenPunkte
Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung90 MinutenMischverfahren:
ca. 50 % ungebundene Aufgaben,
ca. 50 % gebundene Aufgaben
100
  • Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
PrüfungsbereichPrüfungszeitPrüfungsverfahrenPunkte
Geschäftsprozesse im E-Commerce120 MinutenMischverfahren:
ca. 67 % ungebundene Aufgaben,
ca. 33 % gebundene Aufgaben
100
Kundenkommunikation im E-Commerce60 Minuten100 % ungebundene Aufgaben100
Wirtschafts- und Sozialkunde60 Minuten100 % gebundene und ungebundene (maschinell auswertbare) Aufgaben100

 

Nürnberg, 16. Dezember 2019