Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf

Fotomedienlaborant
Fotomedienlaborantin

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Fotomedienlaboranten
zur Fotomedienlaborantin
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 45 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:

Funktionen laut Ausbildungsordnung

01 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
02 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
03 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz
04 Arbeitsabläufe planen und vorbereiten
05 Lichtempfindliche Materialien bearbeiten
06 Bild- und Textinformationen in Standardfertigung bearbeiten und ausgeben; Bild- und Textinformationen gestalten und ausgeben
07 Reproduktionsarbeiten ausführen; Endprodukte konfektionieren
08 Berufsbezogenes Rechnen

Neben der Kenntnisprüfung ist eine Fertigkeitsprüfung abzulegen.
Diese besteht aus den folgenden drei Arbeitsproben:

Anfertigen eines Bildes mit unterschiedlichen Kriterien
oder
Ausführen von Bildkorrekturen
Kontrollieren von Bädern und Dokumentieren der Ergebnisse
Herstellen eines Gestaltungsentwurfs zur Lösung einer labortechnischen Aufgabenstellung

weiter zu Seite 2
DruckversionDruckversion