Prüfungsanforderungen im Ausbildungsberuf
Fotomedienlaborant
Fotomedienlaborantin
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung
zum Fotomedienlaboranten
zur Fotomedienlaborantin
sind in einer Prüfungszeit von 90 Minuten ca. 45 Aufgaben
aus folgenden Funktionen zu bearbeiten:
Funktionen laut Ausbildungsordnung
| 01 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht |
| 02 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes |
| 03 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz |
| 04 | Arbeitsabläufe planen und vorbereiten |
| 05 | Lichtempfindliche Materialien bearbeiten |
| 06 | Bild- und Textinformationen in Standardfertigung bearbeiten und ausgeben; Bild- und Textinformationen gestalten und ausgeben |
| 07 | Reproduktionsarbeiten ausführen; Endprodukte konfektionieren |
| 08 | Berufsbezogenes Rechnen |
Neben der Kenntnisprüfung ist eine Fertigkeitsprüfung abzulegen.
Diese besteht aus den folgenden drei Arbeitsproben:
| – | Anfertigen eines Bildes mit unterschiedlichen Kriterien oder Ausführen von Bildkorrekturen |
| – | Kontrollieren von Bädern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| – | Herstellen eines Gestaltungsentwurfs zur Lösung einer labortechnischen Aufgabenstellung |


