Wie entsteht ein Aufgabensatz?
Verabschiedung der Aufgaben in mehreren Stufen
Die von den Experten erstellten Aufgaben werden zunächst bei der AkA einem fachlichen und testpsychologischen Lektorat unterzogen und zu Aufgabensatzvorschlägen zusammengestellt. Danach werden diese durch fachkundige Gremien lektoriert. Anschließend wird der lektorierte Aufgabensatzvorschlag von der AkA mit gezielten Anmerkungen versehen und an den Fachausschuss weitergeleitet. In den Fachausschusssitzungen in Nürnberg wird dann jede Aufgabe nochmals intensiv geprüft, diskutiert, überarbeitet oder gestrichen. Ziel ist ein sachlich und formal einwandfreier und qualitativ hochwertiger Aufgabensatz, der vom Fachausschuss letztendlich beschlossen und verabschiedet wird.
Korrektur, Herstellung, Druck und Auslieferung der Aufgaben
Ein verabschiedeter Aufgabensatz durchläuft vom Rohmanuskript bis zum druckfertigen Aufgabensatz mehrere Korrekturstufen. Jede Phase wird von den zuständigen AkA-Mitarbeitern und vom Fachausschuss begleitet, jede nötige Änderung genau kontrolliert.
Die Prüfungssätze werden dann vom Verlag in der notwendigen Auflagenhöhe gedruckt, konfektioniert und auf Wunsch der Industrie- und Handelskammern auch mit einem Namensetikett des Prüflings versehen.
Schließlich liefert der Verlag die Aufgabensätze in der gewünschten Anzahl an die Industrie- und Handelskammern und in einzelnen Berufen teilweise auch an andere zuständige Stellen wie z. B. Handwerkskammern aus.
Ermittlung der Prüfungsergebnisse
Die Ermittlung der Prüfungsergebnisse erfolgt bei Aufgabensätzen mit gebundener Beantwortung durch die IHK-GfI in Dortmund, einer Gemeinschaftseinrichtung der Industrie- und Handelskammern. Die vom Prüfling ausgefüllten Lösungsbögen werden digitalisiert. Diese Dateien werden von der IHK-GfI maschinell nach den Vorgaben der AkA ausgewertet und die Ergebnisse für jeden Prüfling zentral ermittelt. Sollten sich unmittelbar nach der Prüfung noch Änderungen z. B. aus dem Kritikverfahren ergeben, können diese in einer weiteren zentralen Auswertung für alle Prüfungsteilnehmer noch berücksichtigt werden.
Die Aufgabensätze mit offener/ungebundener Beantwortung werden von Korrektoren der IHKs vor Ort korrigiert und durch den IHK-Prüfungsausschuss bewertet. Grundlage hierfür sind vom Fachausschuss der AkA erarbeitete Lösungshinweise, aus denen der Erwartungshorizont sowie die zu vergebenden Punkte hervorgehen. Dies soll eine möglichst einheitliche Bewertung auch der dezentral vor Ort bewerteten Prüfungsteile sicherstellen.
Der AkA werden für jedes Prüfungsfach Validierungslisten mit teststatistischen Angaben zu allen Aufgaben zur Verfügung gestellt, ferner umfangreiche Notenstatistiken für die einzelnen Industrie- und Handelskammern, für jedes Bundesland sowie für ganz Deutschland. Nach Freigabe der Ergebnisse durch die AkA erhalten die Industrie- und Handelskammern von der IHK-GfI Teilnehmerstatistiken mit den Prüfungsergebnissen ihrer Prüflinge. Für jeden Prüfling wird eine Niederschrift über die Abschluss- bzw. eine Teilnahmebescheinigung für die Zwischenprüfung mit den jeweils erreichten Noten- bzw. Punktwerten erstellt.
Vergleich der Prüfungsergebnisse
Mit ihren zentralen Prüfungen sind die IHKs auch in der Lage, bundesweite Statistiken zum aussagefähigen Vergleich der Prüfungsergebnisse zur Verfügung zu stellen. Um diese Prüfungsergebnisse der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, erstellen und veröffentlichen die IHKs eine bundesweit einheitliche Prüfungsergebnisstatistik für Abschlussprüfungen in allen Ausbildungsberufen. Ziel ist es, dass Betriebe und Prüfungsteilnehmer die individuellen Prüfungsergebnisse mit den Ergebnissen auf IHK-, Landes- und Bundesebene vergleichen können. Die Statistiken sind auf der Seite Prüfungsstatistik der Industrie- und Handelskammer zu finden.
Die Aufgabenerstellung und -verabschiedung im Überblick finden Sie hier.