Nachfolgend aufgeführte Hilfsmittel sind in der schriftlichen Zwischenprüfung zugelassen:
| Ausbildungsberuf |
Hilfsmittel |
| Alle Ausbildungsberufe (außer mathematisch-technische/-r Softwareentwickler/-in) |
- Taschenrechner
(nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)
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| Fachinformatiker/Fachinformatikerin |
- Tabellenbuch oder
- IT-Handbuch oder
- Formelsammlung
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Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing / ungebundener Prüfungsteil
(Die nächste Zwischenprüfung findet im Frühjahr 2013 statt.) |
- Materialliste für die nächste Zwischenprüfung
Zur Zwischenprüfung sind neben einem Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten) folgende Arbeitsgeräte mitzubringen:
- Bleistift Stärke HB
- Spitzer
- Radiergummi
- Rechtwinkliges, ungleichschenkliges Dreieck mit Maßeinteilung
- Kugelschreiber
- Schneidevorlage
- Fineliner, schwarz
- Papierschere
- Schablonenmesser
- Klebestift oder Tube
- Eine Zeichenplatte kann verwendet werden
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| Informatikkaufmann/Informatikkauffrau |
- Tabellenbuch oder
- IT-Handbuch oder
- Formelsammlung
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| IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin |
- Tabellenbuch oder
- IT-Handbuch oder
- Formelsammlung
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| IT-System-Kaufmann/IT-System-Kauffrau |
- Tabellenbuch oder
- IT-Handbuch oder
- Formelsammlung
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| Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen |
- Unkommentiertes Bedingungswerk
Proximus 2 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
- Unkommentierte Gesetzessammlung
- Unkommentierte Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen
Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet.
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Neben den hier aufgeführten sind keine weiteren Hilfsmittel in der Zwischenprüfung zugelassen.
05.02.2012 – Ka