Zugelassene Hilfsmittel in der Zwischenprüfung

Nachfolgend aufgeführte Hilfsmittel sind in der schriftlichen Zwischenprüfung zugelassen:

Ausbildungsberuf Hilfsmittel
Alle Ausbildungsberufe (außer mathematisch-technische/-r Softwareentwickler/-in)
  • Taschenrechner
    (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)
Fachinformatiker/Fachinformatikerin
  • Tabellenbuch oder
  • IT-Handbuch oder
  • Formelsammlung
Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing / ungebundener Prüfungsteil
(Die nächste Zwischenprüfung findet im Frühjahr 2013 statt.)
  • Materialliste für die nächste Zwischenprüfung
    Zur Zwischenprüfung sind neben einem Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten) folgende Arbeitsgeräte mitzubringen:
    • Bleistift Stärke HB
    • Spitzer
    • Radiergummi
    • Rechtwinkliges, ungleichschenkliges Dreieck mit Maßeinteilung
    • Kugelschreiber
    • Schneidevorlage
    • Fineliner, schwarz
    • Papierschere
    • Schablonenmesser
    • Klebestift oder Tube
    • Eine Zeichenplatte kann verwendet werden
Informatikkaufmann/Informatikkauffrau
  • Tabellenbuch oder
  • IT-Handbuch oder
  • Formelsammlung
IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin
  • Tabellenbuch oder
  • IT-Handbuch oder
  • Formelsammlung
IT-System-Kaufmann/IT-System-Kauffrau
  • Tabellenbuch oder
  • IT-Handbuch oder
  • Formelsammlung
Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
  • Unkommentiertes Bedingungswerk
    Proximus 2 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
  • Unkommentierte Gesetzessammlung
  • Unkommentierte Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen
Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet.

Neben den hier aufgeführten sind keine weiteren Hilfsmittel in der Zwischenprüfung zugelassen.
05.02.2012 – Ka